Vorschriften für die Fischerei auf hoher See

Vorschriften für die Fischerei auf hoher See

Die Hohe See umfasst Meeresgebiete außerhalb der nationalen Hoheitsgewalt eines jeden Staates. Anders als in Binnengewässern, Küstenmeeren oder ausschließlichen Wirtschaftszonen (AWZ) besitzt kein einzelner Staat die uneingeschränkte Souveränität über die Hohe See. Daher stellt die Fischerei auf der Hohen See erhebliche Herausforderungen dar: Wer hat das Recht zu fischen, welche Regeln gelten und wie können diese durchgesetzt werden, wenn Fischer weit von der Küste entfernt sind und häufig zwischen verschiedenen Regionen wechseln? Um diesen Herausforderungen zu begegnen, hat die internationale Gemeinschaft durch verschiedene globale Übereinkommen, regionale Fischereimanagementorganisationen und ergänzende nationale Vorschriften einen Regulierungsrahmen entwickelt.

Internationaler Rechtsrahmen: Das Seerechtsübereinkommen der Vereinten Nationen als Grundlage

Die grundlegendste Regelung für die Hohe See stammt aus dem Seerechtsübereinkommen der Vereinten Nationen (SRÜ) von 1982. SRÜ legt fest, dass die Hohe See allen Nationen, sowohl Küsten- als auch Binnenstaaten, offensteht. Im Bereich der Fischerei erkennt SRÜ zwar die Freiheit zum Fischen auf Hoher See an, diese Freiheit ist jedoch nicht uneingeschränkt. Die Staaten sind zur Zusammenarbeit bei der Erhaltung und Bewirtschaftung der Meeresressourcen verpflichtet.

Das Seerechtsübereinkommen der Vereinten Nationen (UNCLOS) betont auch das Konzept der Flaggenstaatsverantwortung. Schiffe, die auf hoher See operieren, unterliegen der Gerichtsbarkeit des Flaggenstaats, also des Landes, in dem das Schiff registriert ist. Dies bedeutet, dass die primäre Aufsicht über die Einhaltung internationaler Vorschriften durch ein Schiff beim Flaggenstaat liegt. Dazu gehört auch die Verpflichtung sicherzustellen, dass Schiffe über die erforderlichen Genehmigungen verfügen, Fangquoten einhalten, verbotene Fanggeräte nicht verwenden und ihre Fänge melden.

Darüber hinaus verpflichtet das Seerechtsübereinkommen der Vereinten Nationen (UNCLOS) die Staaten, wissenschaftlich fundierte Maßnahmen zur Verhinderung der Überfischung zu ergreifen. Im Kontext der Hohen See wird diese Verpflichtung typischerweise durch die Gründung von oder die Mitgliedschaft in Fischereimanagementorganisationen umgesetzt.

UN-Fischbestandsabkommen: Schwerpunkt auf grenzüberschreitenden Beständen und Fernwanderung

Nach dem Seerechtsübereinkommen der Vereinten Nationen (UNCLOS) entstand ein weiteres wichtiges Instrument, nämlich das Fischereiabkommen der Vereinten Nationen (UNFSA) im Jahr 1995. Dieses Abkommen stärkte die Fischereipolitik, insbesondere für zwei Bestandskategorien: Fischbestände, die zwischen der ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) und der Hohen See wandern, und weit wandernde Fischbestände (Fische, die über weite Strecken wandern, wie z. B. Thunfisch).

Die UNFSA hat mehrere Schlüsselprinzipien für die Regulierung der Hochseefischerei eingeführt, darunter das Vorsorgeprinzip und das ökosystembasierte Management. Diese Prinzipien verpflichten die Staaten, nicht auf vollständige wissenschaftliche Gewissheit zu warten, bevor sie handeln, wenn die Gefahr besteht, dass Fischbestände oder Ökosysteme geschädigt werden. Die UNFSA betont außerdem die Bedeutung von Überwachungs-, Kontroll- und Überwachungsmechanismen (MCS), einschließlich Schiffsinspektionen, Beobachtungen an Bord (durch Beobachter) und Datenmeldungen.

Die Rolle der regionalen Fischereiorganisationen: die „Regierung“ der Fischerei auf hoher See

Da die Hohe See keiner einzelnen nationalen Hoheitsgewalt unterliegt, erfolgt ein effektives Management in der Regel durch regionale Fischereimanagementorganisationen (RFMOs) oder regionale Fischereimanagementabkommen (RFMAs). RFMOs sind zwischenstaatliche Organisationen, die technische Vorschriften und Fangquoten für bestimmte Gebiete oder Arten in internationalen Gewässern festlegen.

Regionale Fischereimanagementorganisationen (RFMOs) legen typischerweise Erhaltungs- und Managementmaßnahmen fest, wie zum Beispiel:
1. Zulässige Gesamtfangmenge (TAC) und Fangquote pro Mitgliedsland.
2. Beschränkungen der Fanggeräte (z. B. Maschenweite, Verbot von großflächigen Treibnetzen oder Beschränkungen für die Verwendung von Fischsammlern/FADs in bestimmten Fischereien).
3. Schließung von Gebieten und Festlegung von Angelsaisons zum Schutz von Laichgebieten oder wichtigen Lebensräumen.
4. Erfassung von Dokumentationssystemen (CDS) zur Überwachung der Produktlegalität.
5. Liste der IUU-Schiffe (Schiffe, die im Verdacht stehen oder nachweislich illegale, nicht gemeldete und unregulierte Fischerei betreiben), die Sanktionen wie die Verweigerung des Hafenzugangs unterliegen können.

Beispiele für einflussreiche regionale Fischereiorganisationen (RFMOs) weltweit sind solche, die Thunfischbestände in verschiedenen Ozeanen verwalten, und Organisationen, die die Tiefseefischerei regulieren. Die Mitgliedschaft in einer RFMO und die Einhaltung ihrer Vorschriften sind oft entscheidend für die Fähigkeit eines Landes, in den regulierten Gebieten und für die regulierten Fischarten zu fischen.

FAO-Konformitätsabkommen und Hafenstaatmaßnahmenabkommen

Neben den UN-Instrumenten verfügt die Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen (FAO) über mehrere wichtige Abkommen. Das FAO-Übereinkommen zur Einhaltung der Vorschriften von 1993 betont die Stärkung der Flaggenstaatskontrollen, insbesondere um zu verhindern, dass Schiffe Vorschriften umgehen, indem sie in Länder mit schwacher Aufsicht umflaggen.

Das Hafenstaatabkommen (PSMA) von 2009 ist eines der wirksamsten Instrumente zur Bekämpfung illegaler, ungemeldeter und unregulierter Fischerei (IUU-Fischerei). Die Logik ist einfach: Auch wenn Schiffe auf hoher See schwer zu fassen sind, benötigen sie Häfen zum Be- und Entladen ihres Fangs, zum Auftanken und für Reparaturen. Das PSMA ermächtigt Hafenstaaten, Inspektionen durchzuführen, Dokumente zu überprüfen und Hafendienstleistungen zu verweigern, wenn Anzeichen für illegale Fischerei vorliegen. Durch die Unterbrechung des Zugangs zu Märkten und Logistik können die wirtschaftlichen Anreize für IUU-Fischerei reduziert werden.

Probleme der illegalen, ungemeldeten und unregulierten Fischerei und Herausforderungen für die Strafverfolgung

Die Hochseevorschriften befassen sich fortlaufend mit dem Problem der illegalen, ungemeldeten und unregulierten Fischerei (IUU-Fischerei). „Illegal“ bedeutet Verstoß gegen die Vorschriften regionaler Fischereiorganisationen (RFMOs) oder die Gesetze des jeweiligen Landes; „nicht gemeldet“ bedeutet, dass die Fischerei nicht oder falsch gemeldet wurde; und „unreguliert“ bedeutet, dass sie von Schiffen unbekannter Nationalität oder außerhalb des geltenden Managementrahmens durchgeführt wird.

Zu den Herausforderungen der Strafverfolgung gehören:
– Die Entfernung und die Weitläufigkeit des Einsatzgebietes machen Patrouillen teuer und schwierig.
– Unterschiedliche Einhaltung der Flaggenstaatenvorschriften, insbesondere wenn das Schiff unter einer Billigflagge fährt.
– Umladung auf See (Umschlag der Fracht mitten auf See), wodurch die Herkunft des Fisches verschleiert werden kann.
– Komplexität der Lieferkette, da Fische aus dem offenen Meer viele Häfen und Länder durchlaufen können, bevor sie auf den Markt gelangen.

Um dem entgegenzuwirken, entwickeln Staaten und regionale Fischereiorganisationen Technologien wie Schiffsüberwachungssysteme (VMS), automatische Identifizierungssysteme (AIS), elektronische Überwachung sowie Satellitendatenanalyse und maschinelles Lernen zur Erkennung verdächtiger Muster. Diese Technologien benötigen jedoch weiterhin politische Unterstützung, Finanzierung und einen klaren Rechtsrahmen, um die Nutzung der Daten für Strafverfolgungszwecke zu ermöglichen.

Marktverknüpfungen: Zertifizierung und Rückverfolgbarkeit

Neben nationalen Vorschriften beeinflussen auch Marktstandards die Hochseefischerei. Viele Importländer und Handelsketten fordern Rückverfolgbarkeit und Nachweise über die Legalität der Fangmethoden. Programme wie Nachhaltigkeitszertifizierungen, Fangdokumentationen und Anti-IUU-Vorschriften der Exportländer können Fischer zur Einhaltung der Vorschriften anregen.

Für Entwicklungsländer kann dies sowohl eine Chance als auch eine Herausforderung darstellen. Es bietet Chancen, da konforme Produkte Zugang zu Premiummärkten erhalten, birgt aber auch Herausforderungen, da es robuste Verwaltungs-, Aufsichts- und Berichtssysteme erfordert.

Entwicklungsrichtung: BBNJ-Abkommen und Biodiversitätserhaltung

In den letzten Jahren hat die weltweite Aufmerksamkeit für den Schutz der biologischen Vielfalt jenseits nationaler Hoheitsgewalt zugenommen. Das neue Übereinkommen über die marine Biodiversität jenseits nationaler Hoheitsgewalt (BBNJ) gilt als entscheidender Schritt zur Stärkung einer umfassenden Hohen-See-Governance. Dazu gehören die Einrichtung von Meeresschutzgebieten (MPAs) auf Hoher See, Umweltverträglichkeitsprüfungen sowie Mechanismen für Zusammenarbeit und Vorteilsausgleich. Obwohl der Fokus nicht allein auf der Fischerei liegt, haben die aus dem BBNJ-Rahmenwerk hervorgehenden Naturschutzmaßnahmen das Potenzial, den Raum und die Methoden der Fischerei auf Hoher See zu beeinflussen.

Penutup

Die Hochseefischereivorschriften vereinen Freiheit und Verantwortung. Das Seerechtsübereinkommen der Vereinten Nationen (UNCLOS) bildet die Grundlage für die Freiheit der Schifffahrt und der Fischerei, schreibt aber auch die Zusammenarbeit im Bereich des Naturschutzes vor. Die UNFSA betont das Vorsorgeprinzip, wissenschaftlich fundiertes Management und Durchsetzungsmechanismen. Auf operativer Ebene legen regionale Fischereiorganisationen (RFMOs) technische Regeln wie Quoten, Fanggeräte und Überwachung fest, während FAO-Instrumente wie der PSMA die Durchsetzung durch Hafenkontrollen stärken. Zukünftig bleiben die grenzüberschreitende Einhaltung und Durchsetzung die größten Herausforderungen, insbesondere im Kampf gegen illegale, ungemeldete und unregulierte Fischerei (IUU-Fischerei) und angesichts der Komplexität globaler Lieferketten. Durch eine Kombination aus internationalen Regeln, effektiver regionaler Zusammenarbeit, dem Einsatz von Überwachungstechnologien und der Marktnachfrage nach Rückverfolgbarkeit kann das Hochseefischereimanagement zu gerechteren und nachhaltigeren Praktiken führen.

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